Sie halten gerade eine kleine Flasche in der Hand – als Symbol für Wertschätzung. Denn jeder gute Gastgeber weiß: Erfolg ist Teamarbeit.
Und wer sein Team stärkt, sorgt dafür, dass alle auch morgen noch Grund zum Anstoßen haben.
Mit der betrieblichen Altersversorgung (bAV) schaffen Sie als Arbeitgeber in Hotellerie und Gastronomie einen echten Mehrwert:
Sie sichern Ihre Mitarbeiter ab, reduzieren Lohnnebenkosten und zeigen, dass Ihnen Ihr Team wirklich wichtig ist.
Warum das Thema jetzt wichtig ist
Viele Arbeitgeber wissen gar nicht, dass sie gesetzlich verpflichtet sind, ihre Mitarbeiter über die bAV zu informieren.
Seit 2022 gilt: Wer diese Pflicht ignoriert, riskiert Nachforderungen, und verschenkt steuerliche Vorteile.
Doch wer jetzt handelt, sichert sich gleich mehrere Pluspunkte:
✅ Stärkere Mitarbeiterbindung – geringere Fluktuation und mehr Loyalität
✅ Steuerliche Vorteile – Lohnkosten clever senken
✅ Rechtliche Sicherheit – Informationspflicht einfach erfüllen
✅ Motivierte, zufriedene Teams – die bleiben, weil sie sich wertgeschätzt fühlen
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Wussten Sie, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Ihre Mitarbeiter über die betriebliche Altersversorgung zu informieren?
Haben Sie bereits ein bAV-Modell in Ihrem Unternehmen umgesetzt?
Ihr Ansprechpartner für Gastgeber mit Verantwortung
Ich war selbst viele Jahre in der Gastronomie tätig.
Ich weiß, was es heißt, gutes Personal zu finden – und zu halten.
Heute helfe ich Hoteliers und Gastronomen, bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen,
Kosten zu optimieren und rechtliche Pflichten mit Leichtigkeit zu erfüllen.
📍 Rudolf-Breitscheid-Str. 27, 15859 Storkow (Mark)
📞 +49 176 24397139
📧 michael.siemon@gastgebervorsorge.de
Ob Sie gerade erst von der Informationspflicht erfahren haben oder Ihr bestehendes Konzept prüfen möchten,
lassen Sie uns gemeinsam schauen, wie Sie Mitarbeiterbindung, Steuervorteile und Rechtssicherheit optimal verbinden.
Jetzt unverbindlich Termin sichern, und erfahren, wie Gastgeber heute fürs Morgen vorsorgen.
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